Bst.
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+ 1 %
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+ 2 %
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+ 3 %
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Beispiele
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a. Aufwertung von Kleingewässern
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isolierte
Revitalisierungen
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lokale
Revitalisierungen oder isolierte Ausdolungen
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ausgedehnte Revitalisierungen oder lokale Ausdolungen
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Revitalisierungen: ökologische Aufwertung begradigter Bäche
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b. Bodenschutz oder Qualitätssicherung von Fruchtfolgeflächen
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betroffene Fläche:
10-33 % des Perimeters
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betroffene Fläche:
34-66 % des Perimeters
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betroffene Fläche:
67-100 % des Perimeters
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Anpassung Bewirtschaftungsmassnahmen, Hecken, Grünstreifen, Umsetzung Generelles Entwässerungsprojekt (GEP) usw.
oder:
Massnahmen zur Qualitätssicherung von Fruchtfolgeflächen (FFF) (z. B. Erneuerung von Drainagen in FFF, Wiederherstellung von FFF, Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit)
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c. Besondere ökologische Massnahmen
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lokale fixe*
Öko-Elemente
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ausgedehnte fixe* Öko-Elemente
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ausgedehnte fixe* Öko-Elemente mit
Vernetzung
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Anlage / Sicherung von Biotopen, Habitaten, Hochstammobstbäumen, Feldbäumen oder Trockenmauern, Realisierung abgestufter Waldränder ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche usw.
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d. Kulturlandschaften oder Bauten mit kulturhistorischer Bedeutung
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Erhaltung und isolierte Aufwertung von charakteristischen Landschaftselementen
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kleinere Wiederherstellung kultureller Bauten oder lokale Aufwertung von charakteristischen Landschaftselementen
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grössere Wiederherstellung kultureller Bauten oder ausgedehnte Aufwertung von charakteristischen Landschaftselementen
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Landschaftsprägende und erhaltungswürdige Bauten, historische Wege, Terrassenlandschaften, Heckenlandschaften, Kastanienhaine, Wald-Weiden, Gebiete des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler usw.
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e. Produktion von erneuerbarer Energie
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Deckung
> 50 % des Strom- oder Wärmebedarfs der Landwirtschaft im Perimeter
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Deckung
> 75 % des Strom- oder Wärmebedarfs der Landwirtschaft im Perimeter
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Deckung
> 100 % des Strom- oder Wärmebedarfs der Landwirtschaft im Perimeter
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Strom aus Anlagen wie Sonnenkollektoren, Wasserkraftwerken, Windenergie, Biogasanlagen, Wärme aus Holzheizanlagen usw.
Unterstützung der Anlagekosten gemäss den Art. 106 Abs. 1 Bst. c, Abs. 2 Bst. d und 107 Abs. 1 Bst. b LwG
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f. Einsatz ressourcenschonender Technologien
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betroffene Fläche:
10-33 % des Perimeters
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betroffene Fläche:
34-66 % des Perimeters
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betroffene Fläche:
67-100 % des Perimeters
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Ressourcenschonende Technologien mit energie- oder wassersparender Technik, z. B. Tröpfchenbewässerung, Solarpumpe, bedarfsgesteuerte Anlage
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