Aufgehoben per 01.01.2024

01.09.2023 - 01.01.2024
01.04.2023 - 31.08.2023
23.01.2023 - 31.03.2023
01.01.2022 - 22.01.2023
01.01.2021 - 31.12.2021
01.09.2017 - 31.12.2020
01.07.2016 - 31.08.2017
01.01.2015 - 30.06.2016
01.01.2014 - 31.12.2014
01.01.2013 - 31.12.2013
01.11.2012 - 31.12.2012
16.07.2012 - 31.10.2012
01.04.2012 - 15.07.2012
01.01.2012 - 31.03.2012
01.04.2011 - 31.12.2011
01.01.2010 - 31.03.2011
01.01.2009 - 31.12.2009
05.12.2008 - 31.12.2008
01.01.2007 - 04.12.2008
  DEFRIT • (html)
  DEFRIT • (pdf)

01.11.2006 - 31.12.2006
01.10.2005 - 31.10.2006
01.07.2005 - 30.09.2005
01.01.2002 - 30.06.2005
Fedlex DEFRITRMEN
Versionen Vergleichen

1

Verordnung

über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV) vom 19. Dezember 2001 (Stand am 5. Dezember 2006) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 19, 21 sowie 30 des Bundesgesetzes vom 21. März 19971
über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), verordnet: 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Gegenstand Diese Verordnung regelt die Sicherheitsprüfungen von: a.2 Angestellten der Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung nach Artikel 6 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 19983 (RVOV) und der Parlamentsdienste; b. Angehörigen der Armee; c. Dritten, die an klassifizierten Projekten der Schweiz oder des Auslandes im Bereich der inneren oder der äusseren Sicherheit mitwirken oder Zugang zu klassifizierten Informationen, Materialien oder Anlagen haben; d. Angestellten der Kantone.


Art. 2

Listen der Funktionen, die eine Sicherheitsprüfung verlangen 1

Die Funktionen in der Bundesverwaltung, für die eine Sicherheitsprüfung durchgeführt werden muss, sind in Anhang 1 aufgeführt.

2

Die Funktionen in der Armee, für die eine Sicherheitsprüfung durchgeführt werden muss, sind in Anhang 2 aufgeführt.

3

Vorbehalten bleiben von der Bundesversammlung und vom Bundesrat genehmigte internationale Abkommen.

4

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beantragt dem Bundesrat spätestens alle fünf Jahre die Aktualisierung der Anhänge 1 und 2.

AS 2002 377

1 SR

120

2

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 7. Sept. 2005 (AS 2005 4571).

3 SR

172.010.1

120.4

Sicherheit der Eidgenossenschaft 2

120.4

5

Die Bundeskanzlei sowie die Departemente führen für ihre Bereiche detaillierte Funktionenlisten. Diese Listen nennen die einzelnen Funktionen, welche geprüft werden müssen, und geben Auskunft darüber, nach welchem Prüfverfahren und mit welcher Periodizität die entsprechende Funktion geprüft werden muss. Diese Detaillisten werden nicht publiziert. Sie sind für die betroffenen Personen sowie die zuständigen Stellen einsehbar.


Art. 3

Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen Die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen (Fachstelle) in der Abteilung Informations- und Objektsicherheit des VBS führt die Sicherheitsprüfungen in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen des Bundes und der Kantone gemäss dem in dieser Verordnung festgelegten Prüfverfahren durch.

2. Kapitel: Durchführung der Sicherheitsprüfung 1. Abschnitt: Zu prüfende Personen

Art. 4

Angestellte des

Bundes

1

In der Bundesverwaltung wird eine Sicherheitsprüfung bei Personen durchgeführt, die als Stellenbewerber oder als Angestellte des Bundes neu für eine Funktion nach Anhang 1 vorgesehen sind. 2 Die Stelle, die nach Artikel 2 der Bundespersonalverordnung (BPV) vom 3. Juli 20014 für die Begründung oder Änderung des betreffenden Arbeitsverhältnisses zuständig ist, macht bei Stellenbesetzungen, bei denen eine Bewerbung vorliegt vor der Vertragsunterzeichnung, bei Stellenbesetzungen ohne Bewerbung beim Angebot zur Übernahme der neuen Funktion die betreffende Person darauf aufmerksam, dass sie für den Fall der Stellenzusage einer Sicherheitsprüfung und allenfalls gemäss Artikel 19 regelmässig wiederholten Sicherheitsprüfungen unterzogen wird.


Art. 5


5

Angehörige der Armee und der Armee zugewiesene Personen Bei Angehörigen der Armee und bei Personen, die der Armee zugewiesen werden, wird eine Sicherheitsprüfung durchgeführt, wenn sie in ihrer Funktion Zugang zu klassifizierten Informationen, Materialien oder Anlagen haben.

4 SR

172.220.111.3 5

Fassung gemäss Art. 13 der V vom 29. Sept. 2006 über den Rotkreuzdienst, in Kraft seit 1. Nov. 2006 (SR 513.52).

Personensicherheitsprüfungen 3

120.4


Art. 6

Dritte Bei Dritten wird eine Sicherheitsprüfung durchgeführt, wenn sie: a. im Rahmen eines Vertrages oder als Mitarbeitende einer vertraglich verpflichteten Firma oder Organisation an einem klassifizierten Projekt im Bereich der inneren oder der äusseren Sicherheit mitwirken und dabei Zugang zu klassifizierten Informationen, Materialien oder Anlagen erhalten;

b. auf Grund von internationalen Informationsschutzabkommen geprüft werden müssen.


Art. 7

Angestellte der

Kantone

Bei Angestellten der Kantone wird eine Sicherheitsprüfung auf Antrag der zuständigen kantonalen Behörde durchgeführt, wenn die betreffende Person eine Funktion übernimmt, bei der sie unmittelbar bei Aufgaben des Bundes nach dem BWIS mitwirkt.

2. Abschnitt: Prüfverfahren

Art. 8

Vorprüfung 1 Die Fachstelle prüft bei der Einleitung der Sicherheitsprüfung, ob die zu prüfende Person nicht bereits in einer anderen Funktion einer Sicherheitsprüfung unterzogen wurde. 2 Stellt die Fachstelle fest, dass die zu prüfende Person innerhalb der letzten fünf Jahre bereits einer Sicherheitsprüfung unterzogen wurde, informiert sie die ersuchende Stelle der Sicherheitsprüfung (Art. 13); diese kann in solchen Fällen auf die Prüfung verzichten. Vorbehalten bleibt Artikel 19.

3

Stellt die Fachstelle fest, dass die zu prüfende Person innerhalb der letzten fünf Jahre keiner Prüfung unterzogen wurde, leitet sie direkt die Sicherheitsprüfung ein.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) kann im Einvernehmen mit dem VBS abweichende Bestimmungen für sein Personal erlassen.


Art. 9

Abstufungen der Sicherheitsprüfung Sicherheitsprüfungen werden in folgenden Abstufungen durchgeführt: a. Grundsicherheitsprüfung; b. erweiterte Sicherheitsprüfung;

c. erweiterte Sicherheitsprüfung mit Befragung.

Sicherheit der Eidgenossenschaft 4

120.4


Art. 10

Grundsicherheitsprüfung 1 Eine Grundsicherheitsprüfung erfolgt für: a. Angestellte der Bundesverwaltung und der Kantone mit regelmässigem Zugang zu VERTRAULICH klassifizierten Informationen; b. Angehörige der Armee und Dritte mit Zugang zu VERTRAULICH klassifizierten Informationen;

c. Angehörige der Armee nach Artikel 5, die für eine Weiterausbildung zum Unteroffizier oder höheren Unteroffizier der Schweizer Armee vorgesehen sind; d. Personen mit Zugang zu militärischen Anlagen, die ausschliesslich eine Schutzzone 2 enthalten.

2

Bei Grundsicherheitsprüfungen werden die Daten gemäss Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a und d BWIS erhoben und die betreffende Person wird auf Grund dieser Daten beurteilt.

3

Ist eine Person in den Registern nach Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a und d BWIS verzeichnet und beabsichtigt die Fachstelle aus diesem Grund, eine negative Verfügung oder eine Verfügung mit Auflagen zu erlassen, leitet sie eine erweiterte Sicherheitsprüfung mit Befragung nach Artikel 12 ein.


Art. 11

Erweiterte Sicherheitsprüfung

1

Eine erweiterte Sicherheitsprüfung erfolgt für: a. Angestellte der Bundesverwaltung und der Kantone mit regelmässigem Zugang zu GEHEIM klassifizierten Informationen; b. Angehörige der Armee und Dritte mit Zugang zu GEHEIM klassifizierten Informationen;

c. Personen mit Zugang zu GEHEIMEM Armeematerial; d. Personen mit Zugang zu militärischen Anlagen mit Schutzzonen 2 und 3; e. Personen mit Zugang zu klassifizierten ausländischen Informationen; f.

Personen, welche anlässlich ihres Auslandeinsatzes die Schweiz im Ausland hoheitlich vertreten; g. Personen, die aufgrund internationaler Abkommen geprüft werden müssen; h. Personen, die an Aufgaben nach dem BWIS oder an justiziellen und polizeilichen Aufgaben mit Relevanz für die innere und äussere Sicherheit mitwirken und dabei regelmässig Zugang zu besonders schützenswerten Personendaten haben, deren Offenbarung die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen schwerwiegend beeinträchtigen könnte;

i. Angehörige der Armee nach Artikel 5, die für eine Weiterausbildung zum Offizier der Schweizer Armee vorgesehen sind;

Personensicherheitsprüfungen 5

120.4

j.6 Angehörige der Armee nach Artikel 5, die für eine Führungs- oder Stabsfunktion in der Schweizer Armee ab Stufe Hauptmann oder als Fachoffizier, Adjutant Unteroffizier, Stabsadjutant, Hauptadjutant oder Chefadjutant vorgesehen sind.

2

Bei erweiterten Sicherheitsprüfungen werden die Daten gemäss Artikel 20 Absatz 2 Buchstaben a-e BWIS erhoben und die betreffende Person wird auf Grund dieser Daten beurteilt.

3

Ist eine Person in den Registern nach Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a-d BWIS verzeichnet und beabsichtigt die Fachstelle aus diesem Grund eine negative Verfügung oder eine Verfügung mit Auflagen zu erlassen, leitet sie eine erweiterte Sicherheitsprüfung mit Befragung nach Artikel 12 ein.


Art. 12

Erweiterte Sicherheitsprüfung mit Befragung 1

Eine erweiterte Sicherheitsprüfung mit Befragung wird bei Stellenbewerbern und Angestellten des Bundes durchgeführt, die: a. regelmässigen und weit reichenden Einblick in die Regierungstätigkeit oder in wichtige sicherheitspolitische Geschäfte haben und darauf Einfluss nehmen können; b. regelmässig Zugang zu Geheimnissen der inneren oder der äusseren Sicherheit oder zu Informationen haben, deren Aufdeckung die Erfüllung wesentlicher Aufgaben des Bundes gefährden könnte.

2

Bei erweiterten Sicherheitsprüfungen mit Befragung werden die Daten gemäss Artikel 20 Absatz 2 Buchstaben a-f BWIS erhoben und die betreffende Person wird auf Grund dieser Daten beurteilt.

3

Bei der Einleitung einer erweiterten Sicherheitsprüfung mit Befragung ist von der ersuchenden Stelle nebst dem eigentlichen Prüfformular noch das Formular «Angaben zur Person» einzureichen.

4

Die Befragungen sind in der Muttersprache der zu befragenden Person durchzuführen, sofern es sich um eine der drei Amtssprachen (deutsch, französisch, italienisch) handelt.

3. Abschnitt: Ablauf der Sicherheitsprüfung

Art. 13

Einleitung der Sicherheitsprüfung Zuständig für die Einleitung einer Sicherheitsprüfung sind die folgenden Stellen (ersuchende Stellen): a. für Angestellte der Bundesverwaltung: die mit der Vorbereitung der Anstellung betraute oder die für die Aufgabenübertragung zuständige Stelle;

6

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 7. Sept. 2005 (AS 2005 4571).

Sicherheit der Eidgenossenschaft 6

120.4

b.7 für Angehörige der Armee: der Führungsstab der Armee (FST A) innerhalb der Gruppe Verteidigung des VBS oder die Kommandanten grosser Verbände, Kommandostäbe, Truppenkörper, Kompetenzzentren, Gefässe Ausbildung und Support, Fortbildungsdienste der Truppe, Grundausbildungsdienste sowie die Kommandanten/Chefs des Hauptquartiers und der Stäbe Bundesrat über den FST A; c. ...8 d. für an klassifizierten Projekten beteiligte Dritte: die Stelle, die den betreffenden Auftrag erteilt;

e. für Angestellte der Kantone: die vom Kanton als zuständig bezeichnete Stelle.


Art. 14

Verwendung der Prüfformulare 1

Die ersuchende Stelle nennt auf dem für die Sicherheitsprüfung zu verwendenden Prüfformular die möglichen, mit der Funktion oder der Erfüllung eines Auftrages verbundenen Sicherheitsrisiken sowie die entsprechende Prüfungsstufe gemäss Artikel 9. Sie sendet das Formular zusammen mit dem Merkblatt über das Prüfverfahren sowie gegebenenfalls dem Formular «Angaben zu Person» der zu prüfenden Person zu.

2

Willigt die zu prüfende Person in die Durchführung der Sicherheitsprüfung ein, sendet sie die Formulare der ersuchenden Stelle datiert und unterzeichnet zurück.

Bei Dritten erfolgt die Rücksendung an die ersuchende Stelle über den Arbeitgeber.

3

Die ersuchende Stelle beauftragt die Fachstelle mit der Durchführung der Prüfung, indem sie ihr das Prüfformular in Papierform oder mittels des in Artikel 18 genannten elektronischen Systems übermittelt.

4

Bei Dritten, welche an militärisch klassifizierten Projekten beteiligt sind, erfolgt die Einleitung der Sicherheitsprüfung über die für die Industriesicherheit im VBS zuständige Stelle.


Art. 15

Ermächtigungen 1 Die betroffene Person bestätigt auf dem Prüfformular ausdrücklich und mit Unterschrift, dass sie:

a. die Fachstelle ermächtigt, die erforderliche Datenerhebung gemäss Artikel 20 Absatz 2 Buchstaben a-d BWIS durchzuführen;

b. einwilligt, dass die Daten auf dem Formular «Angaben zur Person» für die Sicherheitsprüfung verwendet werden.

2

Die Ermächtigung für die Befragung von Drittpersonen nach Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe e BWIS muss bei den betroffenen Personen für jede zu befragende Person einzeln eingeholt werden.

7

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 7. Sept. 2005 (AS 2005 4571).

8

Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 7. Sept. 2005 (AS 2005 4571).

Personensicherheitsprüfungen 7

120.4

3

Die Ermächtigung zur Datenerhebung ist während sechs Monaten gültig und kann von der betroffenen Person jederzeit schriftlich widerrufen werden.

4

Kann die Datenerhebung nicht innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden, muss die Fachstelle bei der betroffenen Person eine Fristverlängerung zur Datenerhebung um weitere sechs Monate einholen.


Art. 16

Abbruch der Sicherheitsprüfung 1

Wenn die zu prüfende Person im Laufe der Sicherheitsprüfung ihre Bewerbung zurückzieht oder aus einem anderen Grund nicht mehr für die Funktion, die neuen Aufgaben oder den Auftrag in Frage kommt, informiert die ersuchende Stelle die Fachstelle schriftlich.

2

Die Fachstelle stellt die Sicherheitsprüfung ein und vernichtet ihre bereits vorhandenen Akten und elektronisch gespeicherten Daten.


Art. 17

Datenerhebung 1 Die Fachstelle hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben über ein Abrufverfahren direkten Zugriff auf die nachfolgend genannten Register und Datenbanken im Umfang der entsprechenden Registerverordnungen: a. auf das automatisierte Strafregister (VOSTRA)9; b. auf das automatisierte Fahndungssystem (RIPOL)10; c. auf das informatisierte Staatsschutz-Informations-System (ISIS)11; d. auf das informatisierte Personennachweis- Aktennachweis- und Verwaltungssystem (IPAS)12.

2

Für die Erhebung weiterer Daten, für die sie kein direktes Zugriffsrecht hat, kann die Fachstelle diese über die Sicherheitsorgane des Bundes oder von den entsprechenden kantonalen Behörden anfordern.


Art. 18

Elektronisches Datenverwaltungs- und Abfragesystem 1

Die Fachstelle betreibt für ihre Datenverwaltung und die automatisierte Abfrage in den Registern gemäss Artikel 17 ein informatisiertes PersonensicherheitsprüfungsSystem (SIBAD).

2

Die Fachstelle kann, sofern eine kantonale Norm dies vorsieht, die automatisierte Abfrage auch in den entsprechenden kantonalen Registern und Datenbanken durchführen.

3

Von der Fachstelle autorisierte ersuchende Stellen in der Schweiz sowie Schweizer Vertretungen im Ausland können auf SIBAD zugreifen, um die Grunddaten von geprüften Personen einzusehen, Daten für die Sicherheitsprüfung zu erfassen und 9 Vgl.

SR

331

10 Vgl.

SR

172.213.61

11 Vgl.

SR

120.3

12 Vgl.

SR

361.2

Sicherheit der Eidgenossenschaft 8

120.4

elektronisch einzuleiten sowie Verfügungen der Fachstelle entgegenzunehmen. Die ersuchenden Stellen haben lediglich Zugriff auf die Grunddaten der geprüften Personen ihrer Bereiche. Die Einsichtnahme in negative Beurteilungen oder in Beurteilungen mit Auflagen ist ausschliesslich der Fachstelle vorbehalten.

4

Die Fachstelle kann ihre Verfügungen den Stellen nach Absatz 3 elektronisch übermitteln.


Art. 19

Wiederholung der Sicherheitsprüfung 1

Die Sicherheitsprüfung wird spätestens nach fünf Jahren wiederholt: a. bei Personen nach Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben a-e; b. bei Personen nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben a und b.

2

Die Bundeskanzlei sowie die einzelnen Departemente bezeichnen in ihrer detaillierten Funktionenliste die Einzel-Funktionen, für die eine Sicherheitsprüfung periodisch zu wiederholen ist, sowie die betreffenden Zeitabstände für die Prüfung der einzelnen Funktionen.

3

Hat die ersuchende Stelle Grund anzunehmen, dass seit der letzten Prüfung neue Risiken entstanden sind, insbesondere vor einer militärischen Beförderung, der Übernahme neuer Aufgaben sowie bei im Ausland einzusetzendem Personal, so kann sie vor Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist bei der Fachstelle eine Prüfungswiederholung einleiten.

4

Das EDA kann im Einvernehmen mit dem VBS bezüglich der zeitlichen Abstände der Wiederholung der Prüfungen abweichende Bestimmungen für das versetzungspflichtige und im Ausland eingesetzte Personal erlassen.

5

Bei Personen mit Zugang zu militärisch klassifizierten ausländischen Informationen muss die Sicherheitsprüfung gemäss dem im entsprechenden internationalen Abkommen festgelegten Zeitrahmen, spätestens jedoch nach fünf Jahren, wiederholt werden.

6

Verantwortlich für die Einleitung der Prüfungswiederholung ist die ersuchende Stelle.

7

Das Verfahren für die Wiederholung der Sicherheitsprüfung entspricht in der Regel demjenigen der Erstprüfung. Weichen die Prüfkriterien jedoch von denjenigen der Erstprüfung ab, erfolgt die Prüfung nach dem für die entsprechende Stufe geltenden Verfahren.

3. Kapitel: Abschluss der Sicherheitsprüfung

Art. 20

Anhörung der betroffenen Person 1

Wenn die Fachstelle erwägt, eine negative Risikoverfügung oder eine Risikoverfügung mit Auflagen zu erlassen, so gewährt sie der betroffenen Person das rechtliche Gehör, indem sie ihr Gelegenheit gibt, zum Ergebnis der Abklärungen schriftlich Stellung zu nehmen.

Personensicherheitsprüfungen 9

120.4

2

Die betroffene Person kann bei der Fachstelle jederzeit Einsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen; vorbehalten bleibt Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 199213 über den Datenschutz (DSG) sowie Artikel 27 und 28 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 196814 über das Verwaltungsverfahren (VwVG). In der Risikoverfügung darf nur auf solche Daten abgestellt werden, die der betroffenen Person bekannt gegeben worden sind.

3

Die betroffene Person kann von der Fachstelle verlangen, dass: a. Daten, die unrichtig oder überholt sind, berichtigt oder vernichtet werden; b. Daten, die dem Zweck der Bearbeitung nicht entsprechen oder deren Bearbeitung aus anderen Gründen (Vermutungen oder blosse Verdächtigungen) unzulässig ist, umgehend vernichtet werden;

c. ein Bestreitungsvermerk angebracht wird.


Art. 21

Verfügung 1 Die Fachstelle erlässt in der Regel innert drei Monaten seit Eingang des Prüfungsantrages eine Verfügung über das Ergebnis der Sicherheitsprüfung. Es kann erlassen werden eine:

a. positive Risikoverfügung: die Fachstelle beurteilt die Person als kein Sicherheitsrisiko;

b. Risikoverfügung mit Auflagen: die Fachstelle beurteilt die Person als Sicherheitsrisiko mit Vorbehalt; c. negative Risikoverfügung: die Fachstelle beurteilt die Person als Sicherheitsrisiko;

d. Feststellungsverfügung: der Fachstelle ist es mangels Datenverfügbarkeit nicht möglich, die für die Ausstellung einer Risikoverfügung notwendigen Daten zu erheben.

2

Die Verfügung wird der betroffenen Person sowie der ersuchenden Stelle nach Artikel 13 zuhanden der entscheidenden Instanz nach Artikel 23 und allfälligen zur Beschwerde berechtigten Drittpersonen eröffnet.

3

Die Fachstelle eröffnet Verfügungen nach Absatz 1 Buchstabe b-d von Dritten zusätzlich dem Arbeitgeber oder allfälligen anderen Beschwerdeberechtigten.


Art. 22


15



Art. 23

Entscheidende Instanzen

Zuständig für die Anstellung, die Übertragung der Funktion oder der neuen Aufgabe sind die folgenden Stellen (entscheidende Instanzen): 13 SR

235.1

14 SR

172.021

15 Aufgehoben durch Ziff. II 1 der V vom 8. Nov. 2006 über die Anpassung von Bundesratsverordnungen an die Totalrevision der Bundesrechtspflege, mit Wirkung seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 4705).

Sicherheit der Eidgenossenschaft 10

120.4

a. bei Angestellten der Bundesverwaltung: die mit der Anstellung betraute oder die für die Aufgabenübertragung zuständige Stelle; b. bei Angehörigen der Armee, welchen die Fachstelle eine positive Risikoverfügung erteilt hat: die verwaltende oder die korpskontrollführende Stelle;

c.16 bei Angehörigen der Armee, welchen die Fachstelle eine negative Risikoverfügung, eine Risikoverfügung mit Auflagen oder eine Feststellungsverfügung erteilt hat: 1. bei Angehörigen der Stäbe Bundesrat und des Hauptquartiers der

Armee: der Chef der Armee; 2. bei Angehörigen anderer Stäbe oder Einheiten sowie der Gefässe Ausbildung und Support: der FST A, bei Bedarf nach Rücksprache mit den Kommandanten der Teilstreitkräfte Heer oder Luftwaffe sowie den Chefs Logistikbasis der Armee, Höhere Kaderausbildung der Armee oder Führungsunterstützungsbasis;

d. bei an militärisch klassifizierten Projekten beteiligten Dritten: die für die Industriesicherheit im VBS zuständige Stelle; e. bei an zivil klassifizierten Projekten beteiligten Dritten: die auftragserteilende Bundesbehörde;

f.

bei Angestellten der Kantone: die vom Kanton als zuständig bezeichnete Stelle.


Art. 24

Folgen der Verfügung

1

Die entscheidende Instanz ist nicht an die Verfügung der Fachstelle gebunden.

2

Die entscheidende Instanz eröffnet nach Eingang der Verfügung ihren Entscheid der geprüften Person. Bei Dritten eröffnet sie den Entscheid ebenfalls dem Arbeitgeber.

3

Die entscheidende Instanz informiert die Fachstelle innert 30 Tagen nach Eingang der Verfügung schriftlich, wenn sie einen von der Verfügung der Fachstelle abweichenden Entscheid getroffen hat. Andernfalls vermerkt die Fachstelle in SIBAD, dass der Entscheid im Sinne ihrer Verfügung ergangen ist.

4

Schliesst sich bei der Prüfung von Angehörigen der Armee die entscheidende Instanz der positiven Risikoverfügung der Fachstelle an, wird der Entscheid dem Armeeangehörigen nicht mehr separat zugestellt. Die zuständigen militärischen Behörden stellen sicher, dass ihr Entscheid im Personal-Informations-System der Armee (PISA) eingetragen wird.

5

Die entscheidende Instanz oder bei Dritten ebenso die Firma oder Organisation, kann mit dem schriftlichen Einverständnis der betroffenen Person die Prüfungsunterlagen einsehen. Sie kann mit der betroffenen Person ein Gespräch zur Klärung offener Fragen führen und dazu die Fachstelle beiziehen.

16 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 7. Sept. 2005 (AS 2005 4571).

Personensicherheitsprüfungen 11

120.4

4. Kapitel: Behandlung, Verwendung und Aufbewahrung der Daten

Art. 25

Behandlung der Daten

1

Die Fachstelle lässt umgehend Daten vernichten, die auf Vermutungen oder blossen Verdächtigungen beruhen, die dem Zweck der Bearbeitung nicht entsprechen oder deren Bearbeitung aus anderen Gründen unzulässig ist.

2

Sie lässt umgehend Daten berichtigen, die unrichtig oder überholt sind.


Art. 26

Verwendung der Daten

1

Die Unterlagen der Sicherheitsprüfung dürfen zu keinen anderen als den in Artikel 17 bestimmten Zwecken verwendet werden; ausgenommen ist die Verwendung in einem Strafverfahren des Bundes gegen die betroffene Person.

2

Auf schriftliche Mitteilung der ersuchenden Stelle bietet die Fachstelle die Unterlagen der Sicherheitsprüfung von Personen, deren Kandidaturen nicht berücksichtigt worden sind, dem Bundesarchiv zur Übernahme an. Die vom Bundesarchiv als nicht archivwürdig bezeichneten Unterlagen werden vernichtet.


Art. 27

Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen 1

Die Fachstelle bewahrt die Unterlagen der Sicherheitsprüfung so lange auf, wie die betroffene Person die Stelle innehat, die Funktion ausübt oder den Auftrag bearbeitet, längstens jedoch zehn Jahre. Anschliessend bietet die Fachstelle die Unterlagen der Sicherheitsprüfung dem Bundesarchiv zur Übernahme an.

2

Informiert die ersuchende Stelle die Fachstelle vor Ablauf dieser Frist schriftlich darüber, dass die betroffene Person die Funktion nicht mehr ausübt oder den Auftrag nicht mehr bearbeitet, bietet die Fachstelle die Unterlagen der Sicherheitsprüfung dem Bundesarchiv zur Übernahme an.

3

Die vom Bundesarchiv als nicht archivwürdig bezeichneten Unterlagen werden vernichtet.

5. Kapitel: Schlussbestimmungen

Art. 28

Aufhebung bisherigen

Rechts

Die Verordnung vom 20. Januar 199917 über die Personensicherheitsprüfungen wird aufgehoben.


Art. 29

Übergangsbestimmungen 1 Bereits erteilte Sicherheitserklärungen bleiben gültig, bis eine neue Sicherheitsprüfung nach den Verfahren dieser Verordnung abgeschlossen wurde.

17 [AS

1999 655]

Sicherheit der Eidgenossenschaft 12

120.4

2

Personen, die eine Funktion in der Bundesverwaltung oder in der Armee innehaben, welche nach altem Recht nicht einer Sicherheitsprüfung unterzogen wurden, aber neu auf der Liste nach Artikel 2 aufgeführt sind, werden dann geprüft, wenn die ersuchende Stelle Gründe hat anzunehmen, dass neue Risiken für die Sicherheit entstanden sein könnten. 3

Bei Personen nach Absatz 2 ist durch die ersuchende Stelle spätestens fünf Jahre nach Inkraftsetzung dieser Verordnung eine Sicherheitsprüfung einzuleiten.

4

Für die vor dem 31. Dezember 2001 eingeleiteten Sicherheitsprüfungen bleibt das bisherige Recht anwendbar.


Art. 30

Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Personensicherheitsprüfungen 13

120.4

Anhang 118

(Art. 2 Abs. 1)

Funktionen in der Bundesverwaltung, für die eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss19 (Stand: April 2005) 1. Generell einbezogene Funktionen in den Departementen und der Bundeskanzlei Funktion Generalsekretärinnen/-sekretäre sowie deren Stellvertreterinnen/-vertreter
Vizekanzlerin/Vizekanzler Persönliche Mitarbeitende der Departementsvorsteherinnen/-vorsteher sowie der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers Informationschefinnen/-chefs und deren Stellvertreterinnen/-vertreter der Departementsvorsteherinnen/-vorsteher sowie der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers Sekretärinnen/Sekretäre der Departementsvorsteherinnen/-vorsteher sowie der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers Referentinnen/Referenten, Beraterinnen/Berater Staatssekretärinnen/Staatssekretäre Bundesanwältin/Bundesanwalt sowie stellvertretende Bundesanwältin/stellvertretender Bundesanwalt Bundesratsweibelinnen/-weibel und Bundesratschauffeusen/-chauffeure Mitglieder Stäbe für ausserordentliche Lagen Direktorinnen/Direktoren von Gruppen und Ämtern sowie deren Stellvertreterinnen/-vertreter mit Ausnahme von: Eidg. Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau

- Bundesamt

für

Kultur

Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie

- Bundesamt

für

Gesundheit

- Bundesamt

für

Statistik

18 Fassung gemäss Ziff. II der V vom 7. Sept. 2005 (AS 2005 4571).

19 Nach Art. 2 Abs. 5 PSPV führen die Bundeskanzlei und die Departemente für ihre Bereiche detaillierte Funktionenlisten. Diese Listen nennen die einzelnen Funktionen, die geprüft werden müssen, und geben Auskunft darüber, nach welchem Prüfverfahren und mit welcher Periodizität die betreffende Funktion zu prüfen ist.

Sicherheit der Eidgenossenschaft 14

120.4

- Bundesamt

für

Sozialversicherungen20 Staatssekretariat für Bildung und Forschung

ETH-Bereich und ETH-Rat

nachfolgende selbstständige Anstalten und Betriebe: -

Paul Scherrer Institut Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft

Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt

- Eidg. Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz

Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung

Eidg. Institut für Geistiges Eigentum

- Bundesamt

für

Metrologie21

- Bundesamt

für

Sport

- Eidg.

Personalamt

Pensionskasse des Bundes PUBLICA

- Eidg.

Alkoholverwaltung

Bundesamt für Bauten und Logistik

Eidg. Finanzkontrolle

- Bundesamt

für

Veterinärwesen

- Bundesamt

für

Wohnungswesen

- Bundesamt

für

Verkehr

- ...22 - Bundesamt für

Strassen

- Bundesamt

für

Kommunikation

- Bundesamt

für

Umwelt23

- Bundesamt

für

Raumentwicklung

20 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (SR 170.512.1) angepasst.

21 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (SR 170.512.1) angepasst.

22 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (SR 170.512.1) aufgehoben.

23 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (SR 170.512.1) angepasst. Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.

Personensicherheitsprüfungen 15

120.4

2. Zusätzliche Funktionen in den einzelnen Departementen und in der Bundeskanzlei Bundeskanzlei

Organisationseinheiten Funktionen Keine zusätzlichen Funktionen Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten Organisationseinheiten Funktionen Angehörige diplomatischer und konsularischer Dienste Mitarbeitende Allgemeine Dienste gemäss Stellenbeschreibung Eidg. Departement des Innern Organisationseinheiten Funktionen GS-EDI

Geschäftsplanung und -koordination Chefin/Chef Bereich Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte, Stv. und Mitarbeitende Eidg. Justiz- und Polizeidepartement Organisationseinheiten Funktionen GS-EJPD

Chefin/Chef und Stv. Informatik EJPD (CIO EJPD) Informatik-Controllerinnen/-controller EJPD Chefin/Chef und Stv. Finanzen + Controlling EJPD Rechtskonsulentinnen/-konsulenten EJPD Vetreterinnen/Vertreter EJPD strategische Führungsausbildung - Inspektorat und

besondere Aufgaben

Chefin/Chef und Stv.

Datenschutzberaterin/-berater Departement Inspektorinnen/Inspektoren - Ressourcen

Informatiksicherheitsberaterin/-berater Departement Informatik Service Center Chefin/Chef ISC und Stv.

Leiterin/Leiter Stab Planung, Controlling und Qualitätsmanagement Controllerin/Controller QM-Verantwortliche/-Verantwortlicher

Sicherheit der Eidgenossenschaft 16

120.4

Organisationseinheiten Funktionen Informatiksicherheitsbeauftragte/-beauftragter Leiterin/Leiter Stab

Personal

Abteilungschefinnen/-chefs und Stv.

Sektionschefinnen/-chefs und Stv.

Technische Mitarbeitende aller Sektionen Stab Personal Bundesamt für Polizei Alle Organisationseinheiten Mitarbeitende in klassifizierten Projekten von fedpol Kaufmännische

Lehrlinge

Direktionsstab Stabschefin/-chef Assistentinnen/Assistenten Referentinnen/Referenten Chefin/Chef und Mitarbeitende Office Management Chefin/Chef

Amtspolitik/Führung Mitarbeitende, Controllerin/Controller und Polizeikoordinatorin/-koordinator Amtsplanung Chefin/Chef und Stv. Koordinationsstelle Menschenhandel-Menschenschmuggel Chefin/Chef und Stv. Sprachdienste Übersetzerinnen/Übersetzer Chefin/Chef und Stv. Mediendienst/Kommunikation Webredaktorinnen/-redaktoren Chefin/Chef und Stv. Rechtsdienst Datenschutzberaterin/-berater Leiterin/Leiter Psychologischer

Dienst

Wissenschaftliche und juristische Mitarbeitende Stab für internationale Entwicklung und Krisenmanagement Chefin/Chef SINDEC und Stv.

Assistentin/Assistent Sekretariat Mitarbeitende

Krisenfälle,

Auslandeinsätze,

internationale Polizeizusammenarbeit Bundeskriminalpolizei Hauptabteilungschefin/-chef BKP und Stv.

Stabschefin/-chef Assistentinnen/Assistenten Fachreferentinnen/-referenten Übersetzerinnen/Übersetzer Dolmetscherinnen/Dolmetscher Protokollführerinnen/-führer Abteilungschefinnen/-chefs Chefinnen/Chefs Kommissariate und Stv.

Ermittlungsoffiziere

Personensicherheitsprüfungen 17

120.4

Organisationseinheiten Funktionen Vorermittlerinnen/Vorermittler und

Ermittlerinnen/Ermittler Polizeiliche, technische, wissenschaftliche und juristische Mitarbeitende Koordinatorinnen/Koordinatoren mit DeskOfficer-Funktion Länderkoordinatorinnen/-koordinatoren Polizeiattachées/-attachés Länder, Interpol, Europol Einsatzleiterinnen/-leiter, Kommissärinnen/

Kommissäre

Anwendungsbetreuerinnen/-betreuer Polizeisysteme

Chefin/Chef Kontrolldienst und Stv.

Bundessicherheitsdienst Abteilungschefin/-chef BSD und Stv.

Chefinnen/Chefs Kommissariate und Stv.

Sektionschefinnen/-chefs und Stv.

Kommissärinnen/Kommissäre und

Inspektorinnen/Inspektoren Chefin/Chef Alarmwesen und Stv.

Schichtleiterin/-leiter Fachpersonen Fachberaterinnen/-berater Einsatzleiterinnen/-leiter Tages- und Nachtdienst Logenpersonal Redaktorinnen/Redaktoren Assistentinnen/Assistenten Sekretariatsmitarbeitende Juristische

Mitarbeitende

Mitarbeitende des Nachtdienstes Dienst für Analyse und Prävention Hauptabteilungschefin/-chef DAP und Stv.

Assistentinnen/Assistenten Sekretariat Übersetzerinnen/Übersetzer Referentinnen/Referenten Abteilungschefinnen/-chefs und Stv.

Sektionschefinnen/-chefs und Stv.

Chefinnen/Chefs Kommissariate und Stv.

Kommissärinnen/Kommissäre Leiterin/Leiter und Mitarbeitende Ausländerdienst, Fotopasskontrolle, Bundeslagezentrum, Zentralstellen, Personensicherheitsprüfungen Polizeiliche, wissenschaftliche, technische und juristische Mitarbeitende

Sicherheit der Eidgenossenschaft 18

120.4

Organisationseinheiten Funktionen Dienste

Abteilungschefin/-chef DST und Stv.

Assistentinnen/Assistenten Sektionschefinnen/-chefs und Stv.

Dienstchefinnen/-chefs und Stv.

Dienstleiterinnen/-leiter und Stv.

Polizeiliche, wissenschaftliche, technische und juristische Mitarbeitende Support

Abteilungschefin/-chef SUP und Stv.

Abteilungsassistentinnen/-assistenten Leiterin/Leiter und Mitarbeitende der Sektionen Personal, Finanzen, Informatik, Betrieb, Bibliothek und Dokumentation (POLDOK) Bundesamt für Justiz Abteilung internationale Rechtshilfe Abteilungschefin/-chef und Stv.

Sektionschefinnen/-chefs und Stv.

Wissenschaftliche

Mitarbeitende

(Juristinnen/Juristen) Fachangestellte Bundesanwaltschaft Bundesanwältin/-anwalt und Stv.

Staatsanwältinnen/-anwälte des Bundes und Stv.

Assistenz-Staatsanwältinnen/-anwälte des

Bundes

Aktuarinnen/Aktuare/Protokollführerinnen/ -führer der Staatsanwältinnen/-anwälte des Bundes Beraterinnen/Berater organisierte Kriminalität Baltikum Direktionssekretärin/-sekretär Mediensprecherin/-sprecher und Stv.

Rechtsdienst

Chefin/Chef Rechtsdienst und Stv.

Juristinnen/Juristen

Rechtshilfevollzug und internationale/interkantonale Zusammenarbeit Chefin/Chef und Stv.

Aktuarinnen/Aktuare/Protokollführerinnen/ -führer der Chefin/des Chefs Rechtshilfevollzug
Juristinnen/Juristen

Stabsdienst

Chefin/Chef und Stv.

Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter Übersetzerinnen/Übersetzer Wirtschaftsprüfung Chefin/Chef Wirtschaftsprüferinnen/-prüfer

Personensicherheitsprüfungen 19

120.4

Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Organisationseinheiten Funktionen GS-VBS Support C VBS und GS Sekretärinnen/Sekretäre DL und GS Oberauditorat

Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende LFB

Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Stab C VBS

Chefin/Chef, Stv.

- Innere Sicherheit Mitarbeitende

- Bundesratsgeschäfte Mitarbeitende

- Parlamentsgeschäfte Mitarbeitende

- Departementsplanung/ Controlling

Mitarbeitende

- Inspektorat

Mitarbeitende

Kommunikation

Chefin/Chef, Stv. und Pressesprecherin/Pressesprecher Finanzen VBS

Chefin/Chef und Stv.

Personal VBS

Chefin/Chef und Stv.

- Personalrecht

Chefin/Chef

Informatik VBS

Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Raumordnungs- und Umweltpolitik Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Recht

Chefin/Chef und Stv.

Schadenzentrum

Chefin/Chef und Stv.

Dienste

Chefin/Chef und Stv.

- Geschäftsverwaltung Chefin/Chef und Stv.

- Finanzen GS

Chefin/Chef und Stv.

- Personal GS

Chefin/Chef und Stv.

- Informatik + Sicherheit GS Chefin/Chef und Stv.

Direktion für Sicherheitspolitik Mitarbeitende Strategischer NachrichtendienstMitarbeitende Verteidigung

Informations- und Objektsicherheit Chefin/Chef IOS und Mitarbeitende Stab des Chefs der Armee Stabschefin/-chef CdA Wissenschaftliche/r Beraterin/Berater CdA Chefin/Chef Controlling V Zugeteilter Stabsoffizier CdA (d und f) Wissenschaftliche Mitarbeitende CdA

Sicherheit der Eidgenossenschaft 20

120.4

Organisationseinheiten Funktionen Sachbearbeiterinnen/-bearbeiter Geschäfte

CdA

Chefin/Chef

Stabsdienste

Assistentinnen/Assistenten CdA

Mitarbeitende im Sekretariat CdA Assistentinnen/Assistenten und

Mitarbeitende

Stabsdienste

Grafikerinnen/Grafiker Chauffeusen/Chauffeure Chefin/Chef Kommunikation V und Stv.

Wissenschaftliche Assistentinnen/Assistenten und Sachbearbeiterinnen/-bearbeiter Kommunikation V Projektleiterinnen/-leiter Finanzinspektorat V und Stv.

Finanzinspektorinnen/-inspektoren V

Personal Verteidigung Mitarbeitende

Stab Operative Schulung Mitarbeitende

Internationale Beziehungen V Mitarbeitende Planungsstab der Armee Mitarbeitende

Führungsstab der Armee Mitarbeitende

Teilstreitkraft Heer Heeresstab

Chefin/Chef Kdo/Stab HE Stab, Stv. und Mitarbeitende Personal Heer

Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Steuerung Heer

Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Kommunikation Heer

Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Stab Kommando Ausbildung Heer Ausbildungschefin/-chef HE (ACHE), Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab - Lehrverband Infanterie Kdt LVb Inf, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab - Lehrverband Panzer

Kdt LVb Pz, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab - Lehrverband Artillerie Kdt LVb Art, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab - Lehrverband Genie/Rettung Kdt LVb G/Rttg, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab - Lehrverband Führungsunterstützung/Übermittlung

Kdt LVb FU/Uem, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab - Lehrverband Logistik Kdt LVb Log, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab Territorialregionen

Kdt Ter Reg, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab Militärische Sicherheit Kdt Mil Sich, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab

Personensicherheitsprüfungen 21

120.4

Organisationseinheiten Funktionen Einsatzstab Heer

Chefin/Chef Ei Stab HE, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab Chefin/Chef Brigaden, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab Teilstreitkraft Luftwaffe Stab Kommandant Luftwaffe Mitarbeitende

Luftwaffenstab

Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Einsatzstab Luftwaffe Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Zentrale Dienste Luftwaffe Chefin/Chef und Stv.

Chefin/Chef

Stabsdienste,

Sicherheitsbeauftragte/-beauftragter LW Personalchefin/-chef

LW

Assistentinnen/Assistenten Personaldienst

Chefin/Chef

Personalbetreuung

Personalbereichsleiterinnen/-leiter Chefin/Chef Kommunikation, Stv., Mitarbeitende und Contentmaster Chefin/Chef Sektion Finanzen Chefin/Chef FIBU und stv. Chefin/Chef Finanzen Chefin/Chef

Rechnungswesen/Controlling Chefin/Chef Rechtsdienst und stv. Chefin/Chef ZDLW Stv. Chefin/Chef Rechtsdienst Chefin/Chef Informatik LBO LW LB

Koordinatorinnen/Koordinatoren Informatikplanerinnen/-planer, Controllerin/Controller Informatikprojektleiterinnen/-leiter Informatiksicherheitsbeauftragte/-beauftragter Stab Kommando Ausbildung Luftwaffe Ausbildungschefin/-chef LW (ACLW) und Stv.

Berufsoffiziere, Berufsunteroffiziere und Fachlehrkräfte LW - Persönlicher Stab ACLW Mitarbeitende

- Ei Stelle Lehrpersonal LW/Pers der Truppe

Mitarbeitende

- Stv. ACLW

Mitarbeitende

- Schulung LKF

Mitarbeitende

- Fliegerärztliches Institut Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende - Lehrverband Flieger Kdt LVb Fl, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab - Überwachungsgeschwader Kdt UeG, Stv. und Mitarbeitende - Lehrverband Fliegerabwehr Kdt LVb Flab, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab

Sicherheit der Eidgenossenschaft 22

120.4

Organisationseinheiten Funktionen - Lehrverband Führungsunterstützung LW

Kdt LVb FULW, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab Betriebe Luftwaffe

Mitarbeitende

Logistikbasis der Armee Stab LBA

Chefin/Chef und Mitarbeitende Logistikoperationen

Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Unternehmensentwicklung Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Personal

Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Integriertes Logistikmanagement Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Finanzen Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Kommerz

Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Informatik

Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Logistikbrigade

Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Systeme und Material

Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Sanität

Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Infrastruktur

Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Dienstleistungszentrum Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Armeeapotheke

Chefin/Chef, Stv. und Mitarbeitende Höhere Kaderausbildung der Armee Mitarbeitende Kdo/Stab Zentralschule

Kdt ZS, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab Generalstabsschule

Kdt GST S, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab Militärakademie

Kdt MILAK, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab Berufsunteroffiziersschule der Armee Kdt BUSA, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab Taktisches Trainingszentrum Kdt TTZ, Stv. und Mitarbeitende Kdo/Stab Bundesamt Führungsunterstützungsbasis Mitarbeitende

armasuisse

Mitarbeitende Rüstungschefin/Rüstungschef Leiterin/Leiter und Mitarbeitende Finanzinspektorat

Personensicherheitsprüfungen 23

120.4

Organisationseinheiten Funktionen Unternehmensbereich Zentrale Dienste Unternehmensbereichsleiterin/-leiter und Stv.

Leiterin/Leiter und Mitarbeitende Bereichsunterstützung, Führungsunterstützung, Recht, Personal,
Finanzen, Informatik LBO, Materialwirtschaft Bundesamt für Führungs-, Telematik- und Ausbildungssysteme Leiterin/Leiter und Mitarbeitende Direktionsunterstützung, Führungssysteme, Telematiksysteme, Ausbildungssysteme Bundesamt für Waffensysteme, Fahrzeuge und Material Leiterin/Leiter und Mitarbeitende Direktionsunterstützung, Luftfahrtsysteme, Landsysteme und Munition, Trsp Fz, Genie- und Rettungsmat, Ausrüstung und ABC-Schutzmat Unternehmensbereich Bauten Unternehmensbereichsleiterin/-leiter und Stv.

Leiterin/Leiter und Mitarbeitende Bereichsunterstützung, Planung, Controlling, Kommerz, Bauten, Technische Grundlagen Bauten, Verteidigungsbauten, Ausbildungs- und Betriebsbauten, Immobilien Militär Unternehmensbereich Wissenschaft und Technologie Unternehmensbereichsleiterin/-leiter und Stv.

Leiterin/Leiter und Mitarbeitende Bereichsunterstützung, Luftfahrt und Elektronik, Analyse und Systeme, Qualitätsmanagement, Technischer Support, Kommerz und Support Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) Leiterin/Leiter Kompetenzzentrum Militärgeografisches Institut und Stv.

Mitarbeitende

Produktionsstelle

Druckerei

Leiterin/Leiter

Teilprozess

Produktion

Thematische Kartografie Leiterin/Leiter

Produktionsstelle

GrafikdatenZentrum, Stv. und technische Mitarbeitende

Systemadministratorinnen/-administratoren Applikationsspezialistinnen/-spezialisten Bevölkerungsschutz Bundesamt für Bevölkerungsschutz Stab

Direktionssekretärin/-sekretär und Stv.

Konzeption und Koordination Chefin/Chef KK und Stv.

Labor Spiez

Chefin/Chef LS und Mitarbeitende Nationale Alarmzentrale Chefin/Chef NAZ und Mitarbeitende Ausbildung

Chefin/Chef Ausbildung und Stv.

Sicherheit der Eidgenossenschaft 24

120.4

Organisationseinheiten Funktionen Infrastruktur

Chefin/Chef Infrastruktur und Stv.

Mitarbeitende Stab und Telematik Technische Systeme und Bauten Ost: Mitarbeitende mit Zugang zu sensitiven Informationen Chefin/Chef Alarmierung und Stv.

Support

Chefin/Chef Support und Stv.

Chefin/Chef Geschäftskoordination und Stv.

Chefin/Chef Zentralregistratur und Stv.

Sport Bundesamt für Sport Keine zusätzlichen Funktionen Eidg. Finanzdepartement Organisationseinheiten Funktionen GS-EFD

Sicherheitsbeauftragte/-beauftragter Departement
Informatiksicherheitsbeauftragte/-beauftragter Departement Fachverantwortliche/-verantwortlicher SAP Departement Eidg. Zollverwaltung Chefin/Chef GWK

Sektionschefinnen/-chefs und Stabs Of des Zentralen Kommandos GWK Grenzwachtkommandanten I-IV

Angehörige GWK mit Zugriff auf klassifizierte Systeme Bundesamt für Informatik und Telekommunikation Mitarbeitende

Bundesamt für Bauten und Logistik Abteilung Immobilienmanagement Abteilungsleiterin/-leiter Assistentinnen/Assistenten PFM, IGR und GA - Portfoliomanagement (PFM) Ressortleiterin/-leiter Portfoliomanagerinnen/-manager - Immobiliengrundlagen (IGR) Ressortleiterin/-leiter Projektleiterinnen/-leiter - Gutachten (GA)

Ressortleiterin/-leiter Bereichsleiterinnen/-leiter Gutachterinnen/Gutachter

Personensicherheitsprüfungen 25

120.4

Organisationseinheiten Funktionen Abteilung Projektmanagement Abteilungsleiterin/-leiter Realisierungsverantwortliche Schweiz und Ausland - PM Deutschschweiz

Ressortleiterin/-leiter Schweiz Projektleiterinnen/-leiter Schweiz und Ausland - PM Westschweiz

Ressortleiterin/-leiter Schweiz Projektleiterinnen/-leiter Schweiz - PM Tessin

Ressortleiterin/-leiter Schweiz und Ausland Objektverantwortliche Schweiz und Ausland Projektleiterinnen/-leiter Schweiz und Ausland - PM Haustechnik

Ressortleiterin/-leiter Schweiz und Ausland Projektleiterinnen/-leiter Schweiz und Ausland - PM Gewässerschutz

Ressortleiterin/-leiter Schweiz und Ausland Projektleiterinnen/-leiter Schweiz und Ausland - PM Ausland

Ressortleiterin/-leiter Schweiz und Ausland Projektleiterinnen/-leiter Schweiz und Ausland Abteilung Objektmanagement Abteilungsleiterin/-leiter - Daten- und Flächenmanagement

Ressortleiterin/-leiter Daten- und Flächenmanagerinnen/-manager - Liegenschaften

Ressortleiterin/-leiter Schatzerinnen/Schatzer Immobilienmanagerinnen/-manager - Objektbewirtschaftung und -betrieb

Ressortleiterin/-leiter Stabsmitarbeitende Objektverantwortliche Schweiz und Bern Gebietsleiterin/-leiter Schweiz

Leiterin/Leiter Dienstleistungszentrum und Stv.

Gebäudebetreiberinnen/-betreiber Betriebsmitarbeiterinnen/-mitarbeiter Leiterin/Leiter Schreinerei und Mitarbeitende - Technisches

Gebäudemanagement

Ressortleiterin/-leiter Leiterin/Leiter Sicherheit Leiterin/Leiter

GEBA

(Gebäudeautomation) Bewirtschafterinnen/Bewirtschafter Gebäudeschliessung

Technikerinnen/Techniker Schliessanlagen

Leiterin/Leiter technisches Zenter Spezialtechnikerinnen/-techniker Gebäudetechnikerinnen/-techniker Leiterin/Leiter technischer Service und Mitarbeitende - Bundesgärtnerei

Ressortleiterin/-leiter Topfpflanzengärtnerinnen/-gärtner

Sicherheit der Eidgenossenschaft 26

120.4

Organisationseinheiten Funktionen Landschaftsgärtnerinnen/-gärtner Floristinnen/Floristen - Infrastrukturelles Gebäudemanagement

Ressortleiterin/-leiter Anlassverantwortliche Mitarbeitende repräsentativer Liegenschaften Hauswartinnen/Hauswarte repräsentativer

Liegenschaften

Fahnenverantwortliche Leiterin/Leiter Reinigung

Leiterin/Leiter

Reinigungszenter

Reinigungsinspektorinnen/-inspektoren Mitarbeitende Gebäudereinigung

Bereich Logistik

Bereichsleiterin/-leiter Logistik Controllerinnen/Controller Logistik

Assistentinnen/Assistenten Logistik

Abteilung Beschaffung Abteilungsleiterin/-leiter Sekretärinnen/Sekretäre - Prozessverantwortliche Beschaffung

Prozessverantwortliche - Beschaffung Informatik/ Bürotechnik

Ressortleiterin/-leiter Strategische Einkäuferinnen/Einkäufer Operative

Einkäuferinnen/Einkäufer Einkaufssachbearbeiterinnen/-sachbearbeiter - Beschaffung Büroausrüstung Ressortleiterin/-leiter Strategische Einkäuferinnen/Einkäufer Operative

Einkäuferinnen/Einkäufer Einkaufssachbearbeiterinnen/-sachbearbeiter - Beschaffung Publikationen Ressortleiterin/-leiter Strategische

Einkäuferinnen/Einkäufer Operative

Einkäuferinnen/Einkäufer Einkaufssachbearbeiterinnen/-sachbearbeiter - Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Bund Ressortleiterin/-leiter Juristinnen/Juristen Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter Sekretärinnen/Sekretäre Abteilung Vertrieb Abteilungsleiterin/-leiter - Prozessverantwortliche Vertrieb

Prozessverantwortliche - Kundendienst

Ressortleiterin/-leiter Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter Triage

Anwendungsverantwortliche SAP/SD

Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter Kundendienst

Personensicherheitsprüfungen 27

120.4

Organisationseinheiten Funktionen Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter Katalogwesen

- Verlagsberatung

Ressortleiterin/-leiter Verlagsberaterinnen/-berater - Verkauf Publikationen Ressortleiterin/-leiter Verkaufssachberaterinnen/-berater Verkaufsmitarbeiterinnen/-mitarbeiter - Verkauf Büroausrüstung Ressortleiterin/-leiter Produktemanagerinnen/-manager Verkaufsberaterinnen/-berater Verkaufssachberaterinnen/-berater - Materialwirtschaft, Lagerwirtschaft

Ressortleiterin/-leiter Leiterin/Leiter Lager Fellerstrasse Leiterin/Leiter

Lager

Schwarzenburgstrasse Mitarbeitende Lager, Lagerwirtschaft Leiterin/Leiter

Transport,

Entsorgung

- Transport, Entsorgung Wagenführerinnen/-führer Abteilung Media Center Bund Abteilungsleiterin/-leiter und Mitarbeitende Sekretariat Eidg. Bankenkommission Präsidentin/Präsident Bankenkommission Eidg. Finanzkontrolle Mitarbeitende

Eidg. Volkswirtschaftsdepartement Organisationseinheiten Funktionen GS-EVD

Chefin/Chef Dienst Recht und Sicherheit Chefin/Chef Vollzugsstelle für den Zivildienst Staatssekretariat für Wirtschaft Leiterin/Leiter Direktion Arbeit Leiterin/Leiter Leistungsbereich Welthandel Leiterin/Leiter Strategie und Koordination bilaterale Wirtschaftsbeziehungen Leiterin/Leiter Ressort Exportkontrollpolitik und Sanktionen Leiterin/Leiter

Ressort

Exportkontrollen/Industrieprodukte

Leiterin/Leiter

Ressort

Exportkontrollen/Kriegsmaterial

Sicherheit der Eidgenossenschaft 28

120.4

Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Organisationseinheiten Funktionen Dienst für Besondere Aufgaben (GS-UVEK) Leiterin/Leiter Dienst für Besondere Aufgaben Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter Zentrale Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter Aussenstellen Bundesamt für Energie Kader des BFE Bern

Mitarbeitende Personaldienst, Finanzdienst, Zentrale Informatik, Sektion Kernenergie und Assistenzdienst Kernenergie Kader der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) Bundesamt für Umwelt Sektion Landschaft und Infrastruktur Sektionschefin/-chef und wissenschaftliche Mitarbeitende Sektion Sicherheitstechnik Sektionschefin/-chef und wissenschaftliche Mitarbeitende Sektion Nichtionisierende Strahlung Sektionschefin/-chef und wissenschaftliche Mitarbeitende Bundesamt für Zivilluftfahrt Mitarbeitende BAZL für Security-Fragen 3. Parlamentsdienste Generalsekretärin/-sekretär und Stellvertreterin/Stellvertreter sowie Stellvertreterin/Stellvertreter in Funktion der/des Sekretärin/Sekretärs des Ständerates Mitarbeitende des Sekretariats der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation Mitarbeitende des Sekretariats der parlamentarischen Aufsicht über Finanzen und Alptransit Mitarbeitende des Sekretariats der Sicherheitspolitischen Kommissionen Mitarbeitende des Dienstes Informatik und neue Technologien Mitarbeitende des Dienstes Sicherheit und Infrastruktur

Personensicherheitsprüfungen 29

120.4

4. Funktionen, die auf Grund internationaler Abkommen geprüft werden müssen

Zusätzlich zu den oben aufgelisteten Funktionen muss eine Prüfung durchgeführt werden, wenn dies internationale Informationsschutzabkommen oder andere internationale Abkommen vorsehen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn die betreffende Person Zugang zu im Ausland klassifizierten Informationen oder militärischen Sperrzonen erhalten soll.

Sicherheit der Eidgenossenschaft 30

120.4

Anhang 224

(Art. 2 Abs. 2)

Funktionen in der Armee, für die eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss (Stand: April 2005) 1. Hauptquartier der Armee (HQA) Formationen Funktionen Alle Armeestabsteile und ihre Betriebsdetachemente Sämtliche

2. Kommandostäbe (Kdo Stäbe) Formationen Funktionen Stab Kdt HE, HE Stab, Ei Stab HE, Stab Kdo Ausb HE Sämtliche

Stab Kdt LW, LW Stab, Ei Stab LW, Stab Kdo Ausb LW Sämtliche

Stab LBA

Sämtliche

Stab FUB

Sämtliche

Stab HKA, Stab ZS, Stab Gst S, Stab MILAK, Stab BUSA, Stab TTZ Sämtliche

Stäbe Ter Reg, Stäbe Br, Stäbe LVb Sämtliche

3. Artillerie (Art) Formationen Funktionen Fest Art Abt

Sämtliche

24 Fassung gemäss Ziff. II der V vom 7. Sept. 2005 (AS 2005 4571).

Personensicherheitsprüfungen 31

120.4

4. Fliegertruppen (Fl Trp) Formationen Funktionen Sämtliche

Sämtliche höh Uof und Of LVb Fl (ohne Flpl Sap Kp), LVb FULW Sämtliche

5. Fliegerabwehrtruppen (Flab Trp) Formationen Funktionen Sämtliche

Sämtliche

LVb Flab

Sämtliche

6. Führungsunterstützungstruppen (FU Trp) Formationen Funktionen HQ Bat

Sämtliche

FU Bat (ohne Fhr St Kp) Sämtliche

Bat für EKF

Sämtliche

7. Übermittlungstruppen (Uem Trp) Formationen Funktionen Sämtliche Sämtliche

8. Logistiktruppen (Log Trp) Formationen Funktionen Log Bat

Sämtliche

Infra Bat

Sämtliche

Sicherheit der Eidgenossenschaft 32

120.4

9. Sanitätstruppen (San Trp) Formationen Funktionen San Log Bat

Sämtliche

10. Truppen für Militärische Sicherheit (Trp für Mil Sich) Formationen Funktionen Mil Sich

Sämtliche

11. ABC-Abwehrtruppen (ABC Abw Trp) Formationen Funktionen ABC Bat

Sämtliche

12. Militärjustiz (MJ) Formationen Funktionen Stab OA

Sämtliche

MKG Sämtliche

MAG Sämtliche

Mil Ger

Sämtliche

13. Alle Truppengattungen, Dienstzweige, Ausbildung und Support sowie Stäbe Bundesrat Zusätzliche Funktionen a. Stellungspflichtige
Stellungspflichtige, die für die Einteilung/Ausbildung in eine Formation oder Funktion dieser Liste in Betracht fallen (gemäss zutreffendem Bst.) PSPV: Art. 10 Bst. b und d

Personensicherheitsprüfungen 33

120.4

Zusätzliche Funktionen b. Weiterausbildung (ausschliesslich in Verbindung mit Art. 5 PSPV) Armeeangehörige, die für eine militärische Weiterausbildung zum höh Uof oder Of
vorgesehen sind, wenn sie in ihrer Funktion Zugang zu klassifizierten Informationen, Materialien oder Anlagen haben (gemäss zutreffendem Bst.) PSPV: Art. 11 Bst. i und j c. Kdt, Kdt Stv, Chef Ei, Adj und Nof aller Stufen sowie Gst Of Sämtliche (gemäss zutreffendem Art.)
PSPV: Art. 10 Bst. b und d, 11 Bst. b-h d. Nicht erfasste Funktionsträger In dieser Liste nicht erfasste Funktionsträger, die auf Grund von Artikel 10 oder 11
PSPV dennoch geprüft werden müssen (gemäss zutreffendem Art.) PSPV: Art. 10 Bst. b und d , 11 Bst. b-h

Sicherheit der Eidgenossenschaft 34

120.4